Arbeitsschutz im Treppenbau - das sollten Sie wissen

11. Nov 2022Patrick Hof

In Produktionshallen und auf Baustellen sind Mitarbeiter unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt – auch im Treppenbau. Anders als bei klassischen Bürojobs sorgen eine hohe körperliche Beanspruchung, wechselnde Witterungs­bedingungen oder der Umgang mit schweren Maschinen und Gefahrenstoffen für ein erhöhtes Unfallrisiko. Daher gilt es hier besonderes Augenmerk auf den Arbeitsschutz zu legen. Wir verraten, wo Gefahren lauern und wie man die Arbeitssicherheit verbessern kann.

Welche Gefahren gibt es in der Treppenproduktion und auf der Baustelle?

Im Treppenbau sind unter anderem Metallbauer, Lackierer, Schreiner und Monteure tätig, deren Aufgaben einen besonderen Arbeitsschutz verlangen.

Bei Arbeitsplätzen in der Produktion, vor allem im Umgang mit Maschinen, lauern mechanische Gefahren wie sich quetschen, schneiden oder von Drehteilen erfasst werden. Darüber hinaus können Schweißrauch, Funkenflug, Metallstaub oder Sprühnebel von verwendeten Lacken bei unsachgemäßer Handhabung zu gesundheitlichen Schäden führen. Bei Montagearbeitsplätzen auf der Baustelle besteht zudem eine erhöhte Absturzgefahr.

Diese Gefährdungen und Belastungen können außerdem im Treppenbau auftreten:

  • Häufig wechselnde Arbeitsorte und -bedingungen
  • Arbeiten bei Nässe, Hitze, Kälte oder Zugluft
  • Herabfallen von (schlecht gesicherten) Gegenständen
  • Gehörschädigender Lärm durch Maschinen
  • Andauerndes Arbeiten in Zwangshaltung (gebücktes Arbeiten oder Knien)
Arbeitsschutz bei StadlerTreppen

Arbeitsschutz im Treppenbau

Der Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dazu zählen die Arbeitsplatzgestaltung, der sichere Einsatz von Arbeitsmitteln, der Umgang mit Gefahrstoffen, Lärmschutz, aber auch die Lastenhandhabung und die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Teile hiervon sind beispielsweise in wichtigen Regelwerken festgelegt wie im Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung oder der Baustellenverordnung.

Arbeitsschutz bei StadlerTreppen

Wichtige Schutzmaßnahmen im Treppenbau

Bereits mit einfachen Mitteln kann ein wichtiger Beitrag zum Arbeitsschutz geleistet werden. Ein Helm schützt den Kopf beispielsweise vor Stößen. So sehr man auch aufpassen mag, wo gehobelt wird, da fallen Späne. Deshalb ist es umso wichtiger, durch entsprechende Maßnahmen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und Arbeitsunfällen vorzubeugen.

Arbeitsschutzkleidung

Neben Schutzkleidung und den richtigen Sicherheitsschuhen vermindern (schnittfeste) Schutzhandschuhe mechanische Verletzungen oder chemische Gefahren. Bei Schweißarbeiten ist eine Schutzbrille für den optimalen Augenschutz notwendig, besser noch: ein Schweißhelm. Hierbei sollten Sie auch auf schwer entflammbare Arbeitskleidung achten.

Arbeitsschutz bei Lärmbelastung und Staub

Wer an Maschinen arbeitet und dauerhaft Lärm ausgesetzt ist, kann mit einem Gehörschutz einer Schädigung der Ohren vorbeugen. Ab 85 Dezibel (das entspricht der Belastung an einer Hauptverkehrsstraße) ist die Verwendung eines geeigneten Gehörschutzes sogar ausdrücklich vorgeschrieben.

In der Lackiererei, wo alle Stadler Treppen ihre Rostschutzfarbe erhalten, werden Atemschutzmasken eingesetzt. Auch bei Schleifarbeiten sollten die Atemwege unbedingt geschützt sein.

Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich?

Arbeitsschutz bei StadlerTreppen

Für die Sicherheit seiner Mitarbeiter ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er stellt ihnen in der Regel auch die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Wie in mittelständischen Handwerksbetrieben üblich, gibt es auch bei Stadler Treppen einen Arbeitsschutzbeauftragten, der als Ansprechpartner für die Kollegen stets zur Stelle ist, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen regelmäßig prüft und Belehrungen für neue Kollegen durchführt.

Darüber hinaus ist selbstverständlich jeder einzelne Mitarbeiter angehalten, bei seinen Tätigkeiten – entsprechend den Vorschriften – so sorgsam wie möglich vorzugehen. Kabel sollten auf einer Baustelle also nicht hängend verlegt sein oder zur Stolperfalle werden. Die Überwachung der Schutzvorschriften auf Baustellen übernimmt mitunter das Gewerbeaufsichtsamt. Daher empfiehlt es sich, nicht zu fahrlässig damit umzugehen.

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